Veröffentlichung des 3. Berichts zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
VON: BEKJE LEYKUM
Das 1999 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Landesregierung dem Landtag alle drei Jahre über die Umsetzung des Gesetzes im Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung berichtet. Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung wurde vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) mit der Erstellung des Entwurfs für den 3. Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) beauftragt.
Für den Zeitraum bis zum 31.10.2006 liegen zwei "Landesgleichstellungsberichte" vor. Darin werden Trends der Personalentwicklung, bestehende Handlungsansätze und Defizite sowie weitere Ansatzpunkte und Perspektiven zur Förderung der Gleichstellung benannt.
Im 3. Bericht werden die bisherigen Berichte zugleich fortgeschrieben sowie weiterentwickelt. Fortschreibung bedeutet, dass in dem Bericht die aktuellen Entwicklungen im Zeitraum vom 01.11.2006 bis zum 31.12.2009 untersucht werden. Die Weiterentwicklung erfolgte insbesondere konzeptionell. So wurden die drei Schwerpunktthemen Frauen in Führungspositionen, Gremienbesetzung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie erstmals vertiefend untersucht.
Der dritte Bericht kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/emanzipation/frauen/3__LGG-Bericht.pdf
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